Digitale-Versorgung-Gesetz

Digitale-Versorgung-Gesetz

Der Digital Health Hub Hamburg der Gesundheitswirtschaft Hamburg möchte Ihnen hier Informationen und Anlaufstellen zum Digitale-Versorgung-Gesetz bieten:

Digitale-Versorgung-Gesetz

Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz- DVG) ist am 19.12.2019 in Kraft getreten. Ein wesentlicher Baustein des DVG ist, dass digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gem. § 33a Abs. 1 SGB V Bestandteil der Versorgung und erstattungsfähig durch die Krankenkassen sind. Das Verfahren für die Aufnahme von DiGA in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gem. §139e SGB V des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) regeln die DiGA-Verordnung des Bundegesundheitsministeriums (BMG) und der Leitfaden des BfArM zum Fast-Track-Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen. Zum Antragsportal des BfArM gelangen Sie hier.

Anlaufstellen und weiterführende Informationen zum DVG finden Sie hier:



News der GWHH

Innovative Digital Health Start-ups präsentieren ihre Ideen.

Der 17. Gesundheitstag der Hamburger Wirtschaft bietet die Möglichkeit, sich über die vielfältigen Möglichkeiten des Betrieblichen...

Hamburg und Umland sind seit Frühjahr 2023 Modellregion für die Telematikinfrastruktur. Anlässlich dieses Großprojekts lud die Gesundheitswirtschaft...

Mitglieder im Gesundheitswirtschaft Hamburg e.V.