Digitale-Versorgung-Gesetz

Digitale-Versorgung-Gesetz

Der Digital Health Hub Hamburg der Gesundheitswirtschaft Hamburg möchte Ihnen hier Informationen und Anlaufstellen zum Digitale-Versorgung-Gesetz bieten:

Digitale-Versorgung-Gesetz

Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz- DVG) ist am 19.12.2019 in Kraft getreten. Ein wesentlicher Baustein des DVG ist, dass digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gem. § 33a Abs. 1 SGB V Bestandteil der Versorgung und erstattungsfähig durch die Krankenkassen sind. Das Verfahren für die Aufnahme von DiGA in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gem. §139e SGB V des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) regeln die DiGA-Verordnung des Bundegesundheitsministeriums (BMG) und der Leitfaden des BfArM zum Fast-Track-Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen. Zum Antragsportal des BfArM gelangen Sie hier.

Anlaufstellen und weiterführende Informationen zum DVG finden Sie hier:



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