Mitglieder im Gesundheitswirtschaft Hamburg e.V.












































































Bewerbungszeitraum: bis zum 24.10.2023
Es werden Forschungsprojekte gefördert, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung
der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind.
Die Forschungsprojekte müssen sich auf eines der nachfolgenden Themenfelder beziehen.
Dabei ist zu beachten, dass übergreifend und für alle Themenfelder besondere
Projektstrukturen und -elemente vorgesehen werden können. Hierzu zählen u. a. Elemente
der Digitalisierung oder Patient-Empowerment-Strukturen. Es wird eine angemessene
Berücksichtigung von geschlechts- und altersgruppenspezifischen Aspekten ebenso erwartet
wie die angemessene Einbindung von Fragestellungen zur Versorgung von Menschen mit
Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligter Gruppen.
Für die Weiterentwicklung der Versorgung durch das geplante Forschungsprojekt nimmt die
Einbindung der Perspektive der Patientinnen und Patienten einen wichtigen Stellenwert ein.
So sollte geprüft werden, ob Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen oder Vertretungen
der vorgenannten Gruppen aus der gesundheitlichen Selbsthilfe in die Entwicklung und
Durchführung der Projekte aktiv einbezogen werden können. Sofern eine solche Einbeziehung
vorgesehen ist, soll dargestellt werden, in welchem Umfang und mittels welcher Instrumente
dies ausgestaltet wird. Eine erfolgte Umsetzung der Beteiligung der Patientinnen und
Patienten ist in den Abschlussberichten auszuführen (z. B. Selbsthilfeorganisationen als
Konsortial- oder Kooperationspartner, Projektbeirat aus Betroffenen und gegebenenfalls
Angehörigen, Einbezug Betroffener und gegebenenfalls Angehöriger bei der Entwicklung und
Bewertung von Forschungsinstrumenten und Versorgungskonzepten).
Im Rahmen der vorliegenden Förderbekanntmachung werden Versorgungsforschungs-
projekte gefördert, die sich keinem der Themenfelder der zeitgleich veröffentlichten
themenspezifischen Förderbekanntmachung zuordnen lassen.
Bewerbungszeitraum: bis zum 24.10.2023
Es werden Forschungsprojekte gefördert, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung
der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind.
Die Forschungsprojekte müssen sich auf eines der nachfolgenden Themenfelder beziehen.
Dabei ist zu beachten, dass übergreifend und für alle Themenfelder besondere
Projektstrukturen und -elemente vorgesehen werden können. Hierzu zählen u. a. Elemente
der Digitalisierung oder Patient-Empowerment-Strukturen. Es wird eine angemessene
Berücksichtigung von geschlechts- und altersgruppenspezifischen Aspekten ebenso erwartet
wie die angemessene Einbindung von Fragestellungen zur Versorgung von Menschen mit
Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligter Gruppen.
Für die Weiterentwicklung der Versorgung durch das geplante Forschungsprojekt nimmt die
Einbindung der Perspektive der Patientinnen und Patienten einen wichtigen Stellenwert ein.
So sollte geprüft werden, ob Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen oder Vertretungen
der vorgenannten Gruppen aus der gesundheitlichen Selbsthilfe in die Entwicklung und
Durchführung der Projekte aktiv einbezogen werden können. Sofern eine solche Einbeziehung
vorgesehen ist, soll dargestellt werden, in welchem Umfang und mittels welcher Instrumente
dies ausgestaltet wird. Eine erfolgte Umsetzung der Beteiligung der Patientinnen und
Patienten ist in den Abschlussberichten auszuführen (z. B. Selbsthilfeorganisationen als
Konsortial- oder Kooperationspartner, Projektbeirat aus Betroffenen und gegebenenfalls
Angehörigen, Einbezug Betroffener und gegebenenfalls Angehöriger bei der Entwicklung und
Bewertung von Forschungsinstrumenten und Versorgungskonzepten).
Im Rahmen der vorliegenden Förderbekanntmachung werden Versorgungsforschungsprojekte gefördert, die sich einem der nachfolgenden Themenfelder zuordnen lassen:
Der Innovationsstarter Fonds Hamburg beteiligt sich mit Venture Capital an Startups, um das Wachstum der Unternehmen zu beschleunigen und die Innovations- und Zukunftsfähigkeit des Standortes Hamburg nachhaltig zu verbessern.
Der Innovationsstarter Fonds legt seinen Fokus auf innovative Ideen ohne einen Schwerpunkt auf spezielle Branchen zu haben. Echte Gründungsfinanzierungen liegen genauso im Fokus wie spätere Runden. Ein Minimum Viable Product (MVP) sollte vorliegen und erstes Marktfeedback ist wünschenswert.
Der Innovationsstarter Fonds Hamburg ist eine Initiative der Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg. Aktuell wird aus dem dritten Fonds investiert. Der Fonds hat ein Volumen von 15 Mio. EUR. Das Geld wird zu 60% von der Freien und Hansestadt Hamburg und zu 40% vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt.
Mehr Informationen unter: https://innovationsstarter.com/innovationsstarter-fonds/
Bewerbungszeitraum: 31.12.2021 - 31.12.2024
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, im Sinne der Pandemiebewältigung und -vorsorge, durch die kurzfristige Verbesserung und Ausweitung der Produktionskapazitäten für Speziallipide in Deutschland einen Beitrag zur Resilienz der Lieferketten für mRNA-Arzneimittel in Europa zu leisten, indem die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen gestärkt wird. Zudem sollen Unternehmen und Forschungseinrichtungen gefördert werden, die mittelfristig Produktionsprozesse für Speziallipide (weiter-)entwickeln sowie mittel- bis langfristig neue Speziallipide und andere Hilfsstoffe für mRNA-Arzneimittel erforschen und entwickeln. Die Förderrichtlinie soll so kurz-, mittel- und langfristig einen Beitrag zur Versorgung mit innovativen Arzneimitteln leisten.
Modul 1: Antragstellung bis 28. Februar 2022.
Modul 2: Skizzeneinreichung bis 30. April 2022.
Modul 3: Skizzeneinreichung für die KIWI bis 30. Juni 2022.
Skizzeneinreichung für KIWI-FuE-Projekte bis 31. Dezember 2024 laufend für geförderte und noch laufende KIWI.
Skizzeneinreichung für Zukunftsprojekte bis 30. Juni 2022 oder 31. Dezember 2023.
Bewerbungszeitraum: 14.12.2021 - 30.06.2024
Mit der vorliegenden Fördermaßnahme wird das Ziel verfolgt, durch Forschung und Entwicklung einen entscheidenden Beitrag zu liefern, um die Situation der Betroffenen mittelfristig entscheidend zu verbessern.
Dazu beabsichtigt das BMBF aufbauend auf der bisherigen Richtlinie zur Förderung translationsorientierter Verbundvorhaben im Bereich der Seltenen Erkrankungen vom 26. Februar 2018 (BAnz AT 26.02.2018 B2) erfolgreiche und zukunftsfähige Verbundprojekte der bisherigen Fördermaßnahme weiter zu fördern. Grundlage für eine weitere Förderung sind die positive Bewertung der bereits erzielten Ergebnisse sowie ein klar zu erkennender Mehrwehrt einer weiteren Zusammenarbeit auf Grundlage der aufgebauten Ressourcen und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse. Mit der Förderung einer weiteren Förderphase wird einzelnen Vorhaben die Möglichkeit gegeben, die Forschungsarbeiten im Verbund fortzuführen sowie die problemlösungsorientierte und interdisziplinäre Zusammenarbeit auszubauen und hin zu translationalen Ergebnissen weiterzuentwickeln.
Bewerbungszeitraum: April 2021 - 2027
Seizing the opportunities for a healthy recovery
Multiannual Financial Framework 2021-2027 and NextGenerationEU
Bewerbungszeitraum: 01.04.2021 - 30.06.2024
Bekanntmachung des BMBF
Änderung der Richtlinie zur Förderung eines "Nationalen Forschungsnetzes zoonotische Infektionskrankheiten".
Bewerbungszeitraum: bisher kein Termin
Die Europäische Kommission hat heute den ersten Strategieplan für Horizont Europa, das neue EU-Programm für Forschung und Innovation, mit einem Volumen von 95,5 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen angenommen. Ein derartiger Strategieplan wurde erstmals für Horizont Europa erarbeitet, um die strategischen Leitlinien für die Ausrichtung der Investitionen in den ersten vier Jahren des Programms festzulegen. Die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden im Frühjahr 2021 veröffentlicht. Weitere Informationen
Bewerbungszeitraum: Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Juli und der 15. Januar.
Richtlinie zur Fördermaßnahme„Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion“
Das BMBF will das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion stärken. Dazu sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden. Zudem sollen bereits gegründete junge Start-ups bei Forschung und Entwicklung passgenau gefördert werden.
Bewerbungszeitraum: 28.01.2021 - 30.06.2024
Bekanntmachung des BMBF
KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität"
Bewerbungszeitraum: offen
Join the AI-ROBOTICS vs COVID-19 initiative of the European AI Alliance
The European Commission launches an initiative to collect ideas about deployable Artificial Intelligence (AI) and Robotics solutions as well as information on other initiatives that could help face the ongoing COVID-19 crisis.
Bewerbungszeitraum: 29.04.2021 - 30.06.2024
Bekanntmachung des BMBF
Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung (www.hightech-strategie.de) und des Fünf-Punkte-Konzepts des BMBF „Mehr Chancen für Gründungen“. Inhaltlich ist die Fördermaßnahme Teil des BMBF-Forschungsprogramms zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität „Miteinander durch Innovation“. Änderung der Richtlinie START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
Das Zuschussprogramm Hamburg-Digital soll kleine und mittlere Unternehmen aus Hamburg durch den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit unterstützen.
Zielgruppe sind Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg.
Gefördert wird in zwei Modulen, die entweder einzeln oder nacheinander beantragt werden können:
„Modul 1 Hamburg-Digital Check“
„Modul 2 Hamburg-Digital Invest“
Es handelt sich um eine Kostenerstattung, das bedeutet die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Umsetzung der Maßnahme bzw. Einreichung des Verwendungsnachweises.
Fördervoraussetzung ist je nach Modul die vorgelagerte Beratung und Förderwürdigkeitsbestätigung durch das Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Hamburg oder durch das Bundesprogramm „go-digital“ zertifizierte Beratungsunternehmen.
Weitere Informationen, Antragsunterlagen und den Zugang zum elektronischen Antragsportal finden Sie auf unserer Website: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-digital
Die aktuelle Förderperiode endet zum 31. Dezember 2022. Es stehen aktuell noch Mittel für Kurzentschlossene zur Verfügung.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen bzw. Ihren Beratungskunden gern zur Verfügung:
Informationen zum Einstieg in ausländische Märkte:
Mit dem "Markterschließungsprogramm für KMU" (MEP) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei ihrem Einstieg in ausländische Märkte. Weitere Informationen finden Sie hier.